Evangelische Kirchengemeinde Heinsheim
Kirchenschließung wegen Renovierung
Liebe Gemeinde,
am 09.07.2025 haben nun endlich die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten an unserer schönen Bergkirche begonnen. Diese bleibt während dieser Zeit aus Sicherheitsgründen geschlossen. Es finden keine Gottesdienste oder Veranstaltungen in der Kirche statt. Die voraussichtliche Dauer beläuft sich auf ein Jahr.
Wir möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wir freuen uns schon jetzt, Sie bald wieder in unserer frisch renovierten Kirche begrüßen zu dürfen.
Die Gottesdienste werden während der Renovierungszeit im Rathaus, der ehemaligen Synagoge oder der katholischen Kirche stattfinden. Informationen zu den genauen Zeiten und Angeboten finden Sie auf unserer Webseite, im Schaukasten oder in unserem Mitteilungsblatt.
Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kirchengemeinderat
Kirchenschließung wegen Renovierung
Liebe Gemeinde,
am 09.07.2025 haben nun endlich die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten an unserer schönen Bergkirche begonnen. Diese bleibt während dieser Zeit aus Sicherheitsgründen geschlossen. Es finden keine Gottesdienste oder Veranstaltungen in der Kirche statt. Die voraussichtliche Dauer beläuft sich auf ein Jahr.
Wir möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wir freuen uns schon jetzt, Sie bald wieder in unserer frisch renovierten Kirche begrüßen zu dürfen.
Die Gottesdienste werden während der Renovierungszeit im Rathaus, der ehemaligen Synagoge oder der katholischen Kirche stattfinden. Informationen zu den genauen Zeiten und Angeboten finden Sie auf unserer Webseite, im Schaukasten oder in unserem Mitteilungsblatt.
Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kirchengemeinderat
Ihre Ansprechpartner
Daniel Fritsch
Pfarrer
Telefon: 07264/6607
Pfarrer Fritsch ist in dringenden Fälllen jederzeit auch im Pfarrbüro in Siegelsbach unter der Telefonnummer: 07264/6607 zu erreichen. Gegebenenfalls sprechen Sie bitte einfach auf den Anrufbeantworter.
Pfarrbüro
Isabel Lietzow
Telefon: 07264/5515
Öffnungszeiten des Pfarramtes:
Dienstag 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Jederzeit gerne per Email unter: sh. oben
Mails werden - außer in Urlaubszeiten - immer zeitnah beantwortet.

1. Vorsitzende
Angelika Korscheia-Fink

2.Vorsitzender: Pfarrer Daniel Fritsch

Karlheinz Grauf

Sybille Grässling

Jürgen Ander

Unser Kirchengemeinderat
Aufgaben des Kirchengemeinderates
Die Aufgabe des Kirchengemeinderats (KGR) ist die Leitung der Kirchengemeinde. Diese Aufgabe wird in der Kirchengemeindeordnung (§ 16 KGO, siehe S. 507) beschrieben: „Kirchengemeinderat und Pfarrerin/Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen.“ Der KGR sorgt für die materiellen Bedingungen, die kirchliches Leben vor Ort ermöglichen. Er entscheidet, wofür – in den Grenzen des überhaupt zur Verfügung Stehenden – wie viel Mittel verwendet werden; er sorgt für die Gebäude, die für die Aufrechterhaltung des kirchlichen Lebens notwendig sind. Er wählt diejenigen Personen aus und stellt sie an, die für das kirchliche Leben vor Ort notwendig sind wie Mesner/-in, Kirchenmusiker/-in, Hausmeister/-in, Sekretär/-in, Erzieher/-in, Kirchenpfleger/-in. Er beruft ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen für bestimmte Aufgaben und sorgt dafür, dass diese Bedingungen haben, unter denen sie mit Freude ihren Dienst ausüben können. Dies bedeutet auch, dass Auslagenersatz, Fortbildung und Begleitung klar geregelt sind. Er wirkt entscheidend bei der Besetzung von Pfarrstellen mit. Er beschließt über die örtliche Gottesdienstordnung. Die Mitglieder des KGR tragen durch die ihnen zugewiesenen Aufgaben eine hohe sachliche wie fachliche Verantwortung, und zwar u.a. in folgenden Funktionen: bei der Festlegung der örtlichen Gottesdienstordnung für die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitgeber für Teil- und Vollzeitkräfte bei der Verwaltung und beim Hausrecht aller kirchlichen Räume als Bauherr in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und Vermögens bei der Ausführung kirchlicher Ordnungen als Pfarrstellen-Besetzungsgremium uvm.










